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   LAG Hamm, 12.06.2001 - 6 Sa 1656/00   

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LAG Hamm, 12.06.2001 - 6 Sa 1656/00 (https://dejure.org/2001,33775)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12.06.2001 - 6 Sa 1656/00 (https://dejure.org/2001,33775)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12. Juni 2001 - 6 Sa 1656/00 (https://dejure.org/2001,33775)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 10.12.1986 - 4 ABR 20/86

    Eingruppierung von ungelernten Ettikettenschneidern - Zustimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hamm, 12.06.2001 - 6 Sa 1656/00
    Dies entspricht auch den bei der Tarifauslegung besonders wichtigen Grundsätzen der Rechtsklarheit und Praktikabilität, denen die Tarifvertragsparteien bei der Abfassung von Tarifnormen im allgemeinen gerecht werden wollen (BAG 12.03.1986 - 4 AZR 534/84; BAG 10.12.1986 - 4 ABR 20/86).

    Im Hinblick darauf kann den Richtbeispielen nicht nur die Bedeutung beigemessen werden, dass sie lediglich als "Auslegungshilfe" in den Ausnahmefällen heranzuziehen sind, in denen eine kumulative Erfüllung der Bewertungskriterien eines abstrakten Tätigkeitsmerkmals nicht zweifelsfrei festzustellen ist (BAG 10.12.1986 - 4 ABR 20/86).

    Auch hier entspricht es aber dem Willen der Tarifvertragsparteien, der mit der Verwendung der Bezeichnung "Auslegungshilfe" deutlich zum Ausdruck kommt, dass die Richtbeispiele bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe in den abstrakten Tätigkeitsmerkmalen und bei der tariflichen Bewertung von Tätigkeiten, die als Richtbeispiel nicht genannt sind, heranzuziehen sind (BAG 12.03.1986 - 4 AZR 534/84; BAG 10.12.1986 - 4 ABR 20/86).

  • BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 450/94

    Eingruppierung eines Straßenführers an Versandanlage

    Auszug aus LAG Hamm, 12.06.2001 - 6 Sa 1656/00
    Daraus folgt, daß die Tätigkeit, die den Anforderungen eines Richtbeispiels nicht in vollem Umfang entspricht, die abstrakten Tätigkeitsmerkmale der begehrten Lohngruppe dann erfüllen kann, wenn zum Ausgleich für die im Einzelfall fehlende Tätigkeit andere Tätigkeiten hinzukommen, die tariflich gleichermaßen zu bewerten sind (BAG 15.03.1989 - 4 AZR 627/88; BAG 30.11.1994 - 4 AZR 901/93; BAG 20.09.1995 - 4 AZR 450/94).

    Die Eingruppierung in Lohngruppe VII setzt zunächst eine "abgeschlossene Berufsausbildung" voraus, wobei dahinstehen kann, ob es auf das Vorliegen dieser Voraussetzung ankommt, wenn ein Richtbeispiel gegeben ist (für das Ausreichen allein des Vorliegens tatbestandlichen Voraussetzungen des Richtbeispiels BAG 20.09.1995 - 4 AZR 450/94).

    Dies weist aus, dass es den Tarifvertragsparteien um eine zur Ausübung der konkreten Arbeiten an den in den Lohngruppen angesprochenen Druckmaschinen befähigenden Berufsausbildung geht (im Ergebnis für eine "einschlägige" Berufsausbildung auch BAG 20.09.1995 - 4 AZR 450/94, ohne Klärung jedoch, ob eine "druckindustriebezogene" Ausbildung erforderlich ist).

  • LAG Düsseldorf, 07.10.1992 - 2 (3) Sa 874/92

    Eingruppierung: Maschinenbediener nach LRTV Druckindustrie

    Auszug aus LAG Hamm, 12.06.2001 - 6 Sa 1656/00
    Entscheidend ist, dass die Druckmaschine für den jeweiligen Produktablauf in den dazu erforderlichen Zustand versetzt werden muss (LAG Düsseldorf 07.10.1992 - 2 (3) Sa 874/92).

    Nur wenn der Kläger als Drucker kontrolliert, ob der Maschinenlauf Ordnungsgemäß vonstatten geht, kann er Störungen zu vermeiden suchen bzw. auf eingetretene Störungen reagieren und sie erforderlichenfalls beseitigen (LAG Düsseldorf 07.10.1992 - 2 (3) Sa 874/92).

  • BAG, 12.03.1986 - 4 AZR 534/84

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Sachbearbeiters in der Druckindustrie -

    Auszug aus LAG Hamm, 12.06.2001 - 6 Sa 1656/00
    Dies entspricht auch den bei der Tarifauslegung besonders wichtigen Grundsätzen der Rechtsklarheit und Praktikabilität, denen die Tarifvertragsparteien bei der Abfassung von Tarifnormen im allgemeinen gerecht werden wollen (BAG 12.03.1986 - 4 AZR 534/84; BAG 10.12.1986 - 4 ABR 20/86).

    Auch hier entspricht es aber dem Willen der Tarifvertragsparteien, der mit der Verwendung der Bezeichnung "Auslegungshilfe" deutlich zum Ausdruck kommt, dass die Richtbeispiele bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe in den abstrakten Tätigkeitsmerkmalen und bei der tariflichen Bewertung von Tätigkeiten, die als Richtbeispiel nicht genannt sind, heranzuziehen sind (BAG 12.03.1986 - 4 AZR 534/84; BAG 10.12.1986 - 4 ABR 20/86).

  • BAG, 11.03.1998 - 10 AZR 673/96

    Eingruppierung eines Maschinisten auf einem Schwimmgreifer - Voraussetzungen für

    Auszug aus LAG Hamm, 12.06.2001 - 6 Sa 1656/00
    Ferner gilt es, die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, welche zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 27.1.1999 - 10 AZR 356/97; BAG 11.3.1998 - 10 AZR 673/96.; BAG 5, 2.1997 - 10 AZR 639/96; BAG 10.5.1995 - 4 AZR 74/94).
  • BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 639/96

    Wechselschichtarbeit im Pflegedienst

    Auszug aus LAG Hamm, 12.06.2001 - 6 Sa 1656/00
    Ferner gilt es, die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, welche zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 27.1.1999 - 10 AZR 356/97; BAG 11.3.1998 - 10 AZR 673/96.; BAG 5, 2.1997 - 10 AZR 639/96; BAG 10.5.1995 - 4 AZR 74/94).
  • BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 326/88

    Eingruppierung eines Druckers in eine höhere Lohngruppe

    Auszug aus LAG Hamm, 12.06.2001 - 6 Sa 1656/00
    Umrüstens und Überwachens als Drucker an Offsetrotationen nach dem allgemeinen Sprachgebrauch dahingehend auszulegen, dass darunter die Verpflichtung des Druckers zu verstehen ist, dafür einstehen zu müssen, dass in dem ihm übertragenen Aufgabenbereich die zu erledigenden Druckaufträge sachgerecht, pünktlich und vorschriftsmäßig ausgeführt werden (BAG 28.09.1988 - 4 AZR 326/88).
  • BAG, 03.12.1997 - 10 AZR 777/96

    Eingruppierung einer Tätigkeit in der Druckindustrie - Erfüllung der

    Auszug aus LAG Hamm, 12.06.2001 - 6 Sa 1656/00
    Die Nutzung dieser Technik setzt dennoch eine intensive Kenntnis der Arbeitsweise und Möglichkeiten der Steuerungseinheiten voraus und ändert nichts an der Tatsache, dass die Druckertätigkeiten mittels dieser Technik ausgeübt werden müssen (für Umbrucharbeiten mittels "Jedermannstechnik" vgl. BAG 03.12.1997 - 10 AZR 777/96).
  • BAG, 27.01.1999 - 10 AZR 356/97
    Auszug aus LAG Hamm, 12.06.2001 - 6 Sa 1656/00
    Ferner gilt es, die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, welche zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 27.1.1999 - 10 AZR 356/97; BAG 11.3.1998 - 10 AZR 673/96.; BAG 5, 2.1997 - 10 AZR 639/96; BAG 10.5.1995 - 4 AZR 74/94).
  • BAG, 10.05.1995 - 4 AZR 74/94

    Eingruppierung Ärztin (Arzt) im Medizinischen Dienst

    Auszug aus LAG Hamm, 12.06.2001 - 6 Sa 1656/00
    Ferner gilt es, die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, welche zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 27.1.1999 - 10 AZR 356/97; BAG 11.3.1998 - 10 AZR 673/96.; BAG 5, 2.1997 - 10 AZR 639/96; BAG 10.5.1995 - 4 AZR 74/94).
  • BAG, 07.09.1994 - 10 AZR 716/93

    Sonderzulage - Gehaltsstruktur - Gehaltsdifferenz - Tarifgruppe

  • BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 901/93

    Eingruppierung eines Maschinenführers in Buchbinderei

  • BAG, 15.03.1989 - 4 AZR 627/88

    Eingruppierung: Kraftfahrer in der Druckindustrie

  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 445/01

    Eingruppierung eines Druckers

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 12. Juni 2001 - 6 Sa 1656/00 - aufgehoben.
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